Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Transport Booten, PKW sowie Trailern jeglicher Art

1.) Allen unseren Geschäften liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtung einzuschalten.
2.) Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen, insbesondere gemäß §§ 29 Abs.3 und 46 StVO in Verbindung mit §§ 18 Abs.1 Satz 2, 22 Abs.2 und 4 StVO sowie 70 StVZO, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen. Gebühren und Kosten, die durch behördliche Aufwendungen oder behördliche Auflagen sowie sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen bedingt sind, sowie Polizeigebühren trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.) Wir sind berechtigt unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
4.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben.
Zubehörteile und Beiladungen des Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke und ätzende Substanzen, die unter die Gefahrgutverordnung Straße fallen, sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Wir, bzw. das von uns für den Transport eingesetzte Personal, sind berechtigt, derartige Gegenstände ohne Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei uns entstehen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle daraus entstehenden Schäden zu übernehmen.
5.) Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von Gütern sind individuelle Frachtverträge. Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind bis zu einer Höhe von 250.000 Euro versichert. Nicht versichert ist der Transport von Gütern die auf eigener Achse befördert werden, hier ist der Auftraggeber als Halter des verwendeten Anhängers/ Trailers/ Fahrzeugs selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versicherung. Ausgeschlossen von der Haftung sind darüber hinaus unvorhersehbare, entferntere Schäden durch Verzögerung und Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche Sachverhalte sowie durch Streik oder Straßensperren sowie höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und immateriellen Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.
6.) Im Angebot sind mindestens zwei Stunden für das Be- und Entladen bereits enthalten, jede weitere angebrochene Stunde wird mit 55,00 EUR berechnet.
7.) Wir weisen darauf hin, dass wir für Schäden an Bootsplanen (Persenning) keine Haftung übernehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine Haftung übernehmen.
8.) Die Zahlung erfolgt wenn nicht anders vereinbart bar vor dem Entladen des Bootes direkt beim Fahrer. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer Gegenforderung ausgeübt wird, die auf demselben Vertragsverhältnis beruht bzw. der Auftraggeber eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, die unbestritten oder rechtskräftig ist.
9.) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag oder einer damit zusammenhängenden Verwahrung des Auftragsgegenstandes ein Pfandrecht gemäß § 1204 ff. BGB zu. Wird das fällige Auftragsent-gelt bei erreichen des angewiesenen Bestimmungsortes nicht bezahlt, ist der Auftragnehmer aufgrund seines Pfandrechtes berechtigt, den Auftragsgegenstand auf Kosten des Auftraggebers zu seinem Betrieb zu bringen und zu verwahren.

10.)Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der Durchführung des Auftrages beauftragten und befassten Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände sowie Zubehörteile.
11.) Gerichtsstand ist Berlin. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch für alle Folgetransporte bindend. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche sorgfältig zu erfüllen.
Wegen der Besonderheit und der technischen Anforderung im Schwertransport weisen wir jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass eine Haftung für eine Einhaltung vorgesehener oder beabsichtigter Termine ausgeschlossen ist und die Übernahme des Auftrages selbstverständlich im Übrigen voraussetzt, dass auf den vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswegen die Beförderung möglich ist.

12.) Strorno und Vertragsrücktritt: Auf Grund der besonderen Individualität unserer Transporte werden Stornierungen von Transportaufträgen ab einer Zeit von 48 Stunden vor dem abgestimmten Transportdatum mit 70 % des vereinbarten Transportpreises berechnet.


Der Auftraggeber übergibt das zu transportierende Fahrzeug in einem transportfähigen Zustand. Lose Gegenstände sind sicher verstaut und empfindliche Geräte oder Anbauten (Radar, Antenne) demontiert.
Wir empfehlen wegen der Eigenart von Spezial- und Schwertransporten den Abschluss
einer Transportversicherung. 

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